Wann kommt der Schornsteinfeger?

Einige Haus- und Wohnungsbesitzer können sich seit dem 22. März 2010 auf neue Termine mit ihrem Schornsteinfeger einstellen.  Umweltschutzmessungen finden bei bestimmten Öl- und Gasheizungen künftig alle zwei bis drei Jahre statt. Die Sicherheitsbetreuung verbleibt in vielen Haushalten jährlich. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) – informiert über Änderungen für Verbraucher.

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Feinstaub-Limits für Holz- und Kohleöfen

Seit dem 22. März 2010 gilt eine neue Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, die unter anderem verschärfte Emissionsgrenzwerte vorsieht. Betroffen ist jetzt auch der klassische Kaminofen im Wohnzimmer. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) – empfiehlt den Verbrauchern ein Informationsgespräch mit ihrem Schornsteinfeger.

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Kehr- und Überprüfungspflicht ab dem 01.01.2010

Im Zuge der umfassenden Reform des Schornsteinfegerwesens, ergeben sich gravierende Veränderungen. Die wichtigsten sollen im nachfolgenden beschrieben werden.

  • Seit dem 01.01.2010 gilt eine neue, einheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung für die gesamte Bundesrepublik Deutschland. (Bundes-KÜO)
  • Die Kehrpflicht von Anlagen wird teilweise durch eine Überprüfungspflicht ersetzt – dies hat zur Folge, dass z.B. die Abgaswegeüberprüfung, die Messung und die Überprüfung, bzw. Reinigung der dazugehörigen Abgasanlagen und Abgasrohre  Ihrer Öl- oder Gaszentralheizungen in einem Termin abgearbeitet werden können. Weiterlesen