Kehr- und Überprüfungspflicht ab dem 01.01.2010

Im Zuge der umfassenden Reform des Schornsteinfegerwesens, ergeben sich gravierende Veränderungen. Die wichtigsten sollen im nachfolgenden beschrieben werden.

  • Seit dem 01.01.2010 gilt eine neue, einheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung für die gesamte Bundesrepublik Deutschland. (Bundes-KÜO)
  • Die Kehrpflicht von Anlagen wird teilweise durch eine Überprüfungspflicht ersetzt – dies hat zur Folge, dass z.B. die Abgaswegeüberprüfung, die Messung und die Überprüfung, bzw. Reinigung der dazugehörigen Abgasanlagen und Abgasrohre  Ihrer Öl- oder Gaszentralheizungen in einem Termin abgearbeitet werden können.
  • Die vorgegebene Feuerstättenschau wird künftig alle 3 ½  Jahre durchgeführt.
  • Im Zuge der Feuerstättenschau wird ein Feuerstättenbescheid erlassen in dem die  Anzahl  und  die Durchführungstermine der Arbeiten an kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen festgeschrieben ist.
  • Mit der Einführung der neuen „Bundesimmissionsschutzverordnung“ zum 22.03.2010 wird ein neuer Messrhytmus vorgegeben.
    Je nach Baujahr des Heizkessels unterliegen diese dann einem 2- oder 3 jährigen Messrhytmus, die bislang jährlichen oder zweijährigen Überprüfungen der Abgaswege solcher Anlagen bleiben jedoch hiervon unberührt.
  • Zentralheizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 11 KW, sowie „bivalente Anlagen“ werden wieder aufgenommen und unterliegen dann der wiederkehrenden Messpflicht nach dem neuen Messrhytmus.
  • Die komplett neue Gebührenstruktur der Bundes Kehr- und Überprüfungsgebühren-ordnung führt zu veränderten Kosten.

Ab dem Jahre 2013 besteht die Möglichkeit der freien Vergabe der im Feuerstätten-bescheid festgeschriebenen Arbeiten mit jedoch strenger Nachweispflicht über Formblätter für Haus- und Wohnungseigentümer.

Wollen Sie sich ab 2013 die kommenden, lästigen Formalitäten und Nachweise ersparen?

Dann lassen Sie doch ganz einfach nach 2012 die Schornsteinfegerarbeiten weiterhin von meinem Betrieb ausführen, Sie brauchen dabei gar nichts zu unternehmen. Die damit verbundenen Formalitäten in Bezug auf die Verwaltung und Nachweisführung der durchgeführten Arbeiten, werden weiter in bewährter Weise von   uns,   für   Sie      komplett erledigt.

Für weitere Fragen stehen mein Mitarbeiter und ich Ihnen gerne zur Verfügung

Ihr Bezirksschornsteinfegermeister

Martin Kroner