Ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger – was ist das überhaupt?

Bevollmächtigte Bezirkschornsteinfeger

 

Mit Wirkung vom 29.11.2008 ist das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz in Kraft getreten.

Wesentliche Neuerungen in diesem Gesetz sind die Lockerung des Kehrmonopols, die Vergabe der Kehrbezirke auf Zeit, sowie die Übertragung der Verantwortung und Haftung auf die Hauseigentümer.

Bisher versorgte Sie alleine Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister innerhalb seines Kehrbezirks mit sämtlichen Leistungen rund um Feuerstätte und Abgasanlage.

Das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz sieht nun vor,dass Sie ab 2013 jeden zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb mit Reinigungs-, Mess- und Überprüfungsaufgaben beauftragen können.

Die so genannten „hoheitlichen“ Aufgaben wie Brandschutz und die Abnahme von Feuerungsanlagen sind dem „bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger“ vorbehalten.

Im Wesentlichen werden alle Bezirksschornsteinfegermeister zu bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern, die Sie dann in gewohnter Weise zuverlässig und kompetent rund um Ihre Feuerstätten und Abgasanlagen betreuen werden.

Warum ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die allererste Wahl?

Aufgrund der Lockerung des Kehrmonopols können Sie sich zwar auch andere Schornsteinfeger für die Durchführung der nicht hoheitlichen Dienstleistungen wie Reinigungs-, Mess- und Überprüfungsarbeiten anbieten.

Dennoch bleibt Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für Sie immer allererste Wahl, denn:

1. Als Schornsteinfegerinnungsbetrieb ist er den handwerklichen Ausführungsregeln und Qualitätsstandards des Schornsteinfegerhandwerks verpflichtet.

Jeder unserer Mitglieds-betriebe ist darüber hinaus nach DIN EN ISO 9001 und 14001 zertifiziert und wird regel mäßig von unabhängiger Stelle überwacht.

2. Ein lückenloses Aus- und Weiterbildungssystem im Schornsteinfegerhandwerk sorgt dafür,dass alle bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger immer auf dem aktuellen Wissensstand bzgl. Neuerungen in Sachen Sicherheit, Umwelt und Energieeinsparung sind.

3. Durch seine langjährige Betreuung, kennt niemand sonst Ihre Heizungsanlage besser.
Auf Basis einer lückenlosen Dokumentationen Ihrer Anlagentechnik kann er Sie verlässlich und unabhängig in allen Fragen rund um Ihre Feuerstätten und Abgasanlagen beraten.