Kehr- und Überprüfungspflicht ab dem 01.01.2010

Im Zuge der umfassenden Reform des Schornsteinfegerwesens, ergeben sich gravierende Veränderungen. Die wichtigsten sollen im nachfolgenden beschrieben werden.

  • Seit dem 01.01.2010 gilt eine neue, einheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung für die gesamte Bundesrepublik Deutschland. (Bundes-KÜO)
  • Die Kehrpflicht von Anlagen wird teilweise durch eine Überprüfungspflicht ersetzt – dies hat zur Folge, dass z.B. die Abgaswegeüberprüfung, die Messung und die Überprüfung, bzw. Reinigung der dazugehörigen Abgasanlagen und Abgasrohre  Ihrer Öl- oder Gaszentralheizungen in einem Termin abgearbeitet werden können. Weiterlesen